Erbstreit

Mediation bei Erbstreitigkeiten ermöglicht ein schnelles Beenden ohne Schrecken und hat viele Vorteile gegenüber einer juristischen Auseinandersetzung

  1. Wahrung der Familienbeziehungen: Erbstreitigkeiten können oft zu dauerhaften Spannungen oder sogar Zerwürfnissen innerhalb der Familie führen. Mediation bietet eine Möglichkeit, Konflikte in einem respektvollen Rahmen zu klären, ohne dass die Beziehungen irreparabel beschädigt werden. Der Mediator sorgt dafür, dass alle Beteiligten gehört werden und der Fokus auf Lösungen statt auf Schuldzuweisungen gelegt wird.
  2. Flexibilität und individuelle Lösungen: Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren, bei dem eine Entscheidung vom Richter getroffen wird, ermöglicht Mediation den Beteiligten, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, die auf ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten sind. Dies führt häufig zu kreativeren und für alle Seiten akzeptablen Vereinbarungen.
  3. Schnelligkeit und Kostenersparnis: Mediation ist oft schneller und kostengünstiger als ein langwieriger Rechtsstreit. Die Verfahren können innerhalb von Wochen abgeschlossen werden, während ein Gerichtprozess Monate oder sogar Jahre in Anspruch nehmen kann. Dadurch sparen die Beteiligten nicht nur Zeit, sondern auch hohe Rechtskosten.
  4. Vertraulichkeit: Mediation ist vertraulich, was bedeutet, dass alle Gespräche und Vereinbarungen nicht öffentlich werden. Dies schützt die Privatsphäre der Beteiligten und verhindert, dass persönliche oder familiäre Angelegenheiten in der Öffentlichkeit oder in den Medien diskutiert werden.
  5. Vermeidung von Eskalation: Bei einer Mediation arbeiten alle Parteien zusammen, um den Konflikt zu lösen, anstatt sich weiter zu verfeinden. Der Mediator hilft dabei, Missverständnisse und Emotionen zu entwirren, wodurch die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass sich der Streit eskaliert.

„Sich weiter als Mensch begegnen.“

3 Beispiele für Mediation bei Erbstreitigkeiten:

  1. Beispiel 1: Uneinigkeit über die Aufteilung des Erbes
    Zwei Geschwister streiten sich darüber, wie das Erbe ihrer verstorbenen Eltern aufgeteilt werden soll. Der eine möchte das Familienhaus behalten, während der andere seinen Anteil in bar bevorzugt. Bei der Mediation kommen sie gemeinsam zu einer Lösung, indem sie das Haus verkaufen und den Erlös teilen. Auf diese Weise erhalten beide ihren gewünschten Anteil, ohne dass sie sich vor Gericht streiten müssen.
  2. Beispiel 2: Streit um die Pflege des Erbes
    Nach dem Tod eines Familienmitglieds gibt es Unstimmigkeiten darüber, wer für die Pflege des Familienunternehmens verantwortlich ist. Ein Erbe fühlt sich benachteiligt, weil er nicht in die Geschäftsführung eingebunden wurde, obwohl er viel zum Wohlstand der Familie beigetragen hat. Durch Mediation finden die Beteiligten eine Lösung, bei der er einen Verwaltungsanteil im Unternehmen erhält, wodurch der Familienbetrieb weitergeführt werden kann, ohne dass es zu einem öffentlichen Rechtsstreit kommt.
  3. Beispiel 3: Auseinandersetzungen über den letzten Willen
    Eine Erbin ist der Meinung, dass der Testamentsersteller unter Druck gesetzt wurde, ein bestimmtes Erbe zu verteilen, und fordert, dass der Testamentsvollstrecker die Entscheidung anfechtet. In der Mediation wird der Testamentsvollstrecker in den Dialog einbezogen, und es stellt sich heraus, dass das Testament tatsächlich im Einklang mit den Wünschen des Verstorbenen steht. Durch die Mediation gelingt es, Missverständnisse auszuräumen, und die Erbin akzeptiert den Willen des Verstorbenen.